Soldaten aus dem Oldenburger Land

In dieser Datenbank sollen Oldenburger erfasst werden,
die in verschiedenen historischen Zeitabschnitten als Soldaten beim Militär dienten.

TANNEN, Abbick Hinrich

TANNEN, Abbick Hinrich

männlich

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  • Name TANNEN, Abbick Hinrich 
    Geboren Waddewarden / Wdw., Wangerland, FRI, NI, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Militärdienst / Aushebung 1812 
    Einberufung zum Militärdienst 
    Religion LU 
    Aufenthaltsort 17 Okt 1812  Stettin Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Brief 
    Vermissten-Meldung 14 Mrz 1816  Hooksiel / Pks., Wangerland, FRI, NI, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Abwesend aus dem Amt Minsen Nr. 12 
    • Im Wochenblatt vom 20.2.1816 wurde die Bevölkerung des Herzogtums Oldenburg und der Grafschaft Jever aufgefordert, alle noch nicht aus den napoleonischen Kriegen Heimgekehrten innerhalb von 3 Wochen auf dem Amte, in dem sie wohnen, zu melden.
    Personen-Kennung I895  Napoleons_Armee
    Zuletzt bearbeitet am 25 Mai 2015 

  • Ereignis-Karte
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    Link zu Google MapsAufenthaltsort - Brief - 17 Okt 1812 - Stettin Link zu Google Earth
    Link zu Google MapsVermissten-Meldung - Abwesend aus dem Amt Minsen Nr. 12 - 14 Mrz 1816 - Hooksiel / Pks., Wangerland, FRI, NI, D Link zu Google Earth
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    Pin-Bedeutungen  : Adresse       : Ortsteil       : Ort       : Region       : (Bundes-)Staat/-Land       : Land       : Nicht festgelegt

  • Quellen 
    1. [S2] NLA Oldenburg, Bestand 70, Nr. 8221 II, Protokoll Amt Minsen Nr. 12 (Verlässlichkeit: 3).
      eod. (Hooksiel, d. 14 März 1816)

      Der Einwohner aus Waddewarden Ibe Dirks Tannen gab an, sein Sohn Abbick Hinrich Tannen habe im Jahr 1812 als Conscribirter französische Kriegs Dienste nehmen müssen. Nach seinem letzten Briefe vom 17 ten October 1812 aus Stettin stehe er unter das Regiment Beille, Bat. 2. Comp. 1 und solle nach Pohlen marschieren. Seit dieser Zeit habe er nichts von sich hören lassen, und also wahrscheinlich todt oder gefangen in Rußland. Wenn sein Aufenthalt zu erfahren sey, so wünsche er als Vater davon in Kenntniß gesetzet zu werden, und wo möglich seine Rückkehr ins Vaterland zu bewürken.

      Vorgelesen und genehmigt
      Minßen……….